Funktionsgarantie

DV-Verantwortliche haben ein persönliches Haftungsrisiko.

Viele Unternehmen und ihre Verantwortlichen wissen nicht,
dass Daten(träger)schutz in diversen Gesetzen und Verordnungen
zwingend vorgeschrieben ist

  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Produkthaftungsgesetz
  • Umweltschutzgesetz
  • EU-Gesetze
  • Qualitätssicherungssysteme ISO 9001/EN 29001
  • Richtlinien der Sachversicherer

Die Vorgaben der „sicheren Archivierung“ beinhaltet
die Einhaltung der drei folgenden Kriterien

  • Technische Sicherheit
  • Logistische Sicherheit
  • Physikalische Sicherheit


Falls auch nur ein Sicherheitsaspekt außer Acht gelassen wird, erkennt der Gesetzgeber schnell grobe Fahrlässigkeit – mit entsprechenden Konsequenzen für das Unternehmen und das Management.

Sie haben mit dem Erwerb eines Lampertz Sicherheitssafe einer Forderung des Daten(träger)schutzes genüge getan: Die sichere Daten- bzw. Datenträgerarchivierung.

Haben Sie allerdings gewusst, dass Untersuchungen ergeben haben, dass ein Großteil der Datensicherungssafes mit mehr als 5 jähriger Nutzungsdauer nicht mehr der Auslieferungsqualität und damit den zugesagten Produkteigenschaften entsprechen?

Die abzuleitende Konsequenz hieraus sollte sein

  • Überprüfung aller Safes im Abstand von 12 Monaten mit Dichtigkeitstest
  • Austausch der kompletten Dichtungen nach 5 Jahren
Unsere Empfehlung
Schließen Sie – auch im Hinblick auf ihr persönliches Haftungsrisiko – einen Wartungsvertrag ab, um eine permanent gültige Funktionsgarantie dieses Produktes sicherzustellen. Im turnusmäßigen Abstand von höchstens 12 Monaten wird hierdurch das gesamte Sicherheitssystem überprüft. Nur so kann auf Dauer bei sachgemäßer Nutzung die Sicherheit des Systems gewährleistet werden.